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Allgemeine Geschäftsbedingungen Euro-Models Schweiz

Euro-Models Modelagentur

Aufnahme:
Die Aufnahme in die Modelagentur erfolgt nach dem Fotoshooting bei Euro-Models und gilt für eine Dauer von 18 Monaten oder bis auf Widerruf. Gültig ist das Datum des Foto Shootings. Bei eigenen mitgebrachten Digitalbildern das Aufnahmedatum.

Foto Update (nach 18 Monaten):
Nach Ablauf von 18 Monaten braucht es neues aktuelles Bildmaterial (gilt für jeden Bereich), damit in der "up to date" Form weiterpräsentiert werden kann. Alle Models werden von uns rechtzeitig für dieses Shooting aufgeboten. Für Models die das erste Shooting im Euro-Models Fotostudio gemacht haben machen wir das Updateshooting zu Spezialkonditionen. Models die eigenes Bildmaterial mitgebracht haben können das Update zu einem reduzierten Preis im Euro-Models Fotostudio machen lassen. Es kann aber auch wieder eigenes aktuelles Bildmaterial gebracht werden (gleiche Qualität!) Dies gilt für alle eingeschriebenen Models.
Wird auf das Aufgebot zum Update Shooting ohne Meldung keine Folge geleistet, werden nach 2 Monaten (ab Updateshooting Datum) alle Bilder und Daten auf allen Datenträgern gelöscht. Nach diesem Datum ist keine Verlängerung mehr möglich. Wünscht ein Model weiterzumachen ist dies nur mit einer Neueinschreibung möglich. Es erfolgen keine Rückerstattungen von Euro-Models.

Einschreibegebühr:
Eine Einschreibegebühr wird für jedes Model erhoben und gilt für 18 Monate oder bis auf Widerruf. Bei Austritt vor Ablauf der 18 Monate erfolgt keine Rückerstattung.

Einsätze/Rechtsanspruch:
Es besteht für alle Bereiche keine Einsatzgarantie oder ein Rechtsanspruch dafür. Ansprüche irgendwelcher Art an Euro-Models Modelagentur sind ausgeschlossen.

Zahlungen der Models:
Bei Einsätzen erfolgt die Be- und Auszahlung direkt an das Model durch den Kunden nach Beendigung des Einsatzes. Stundenansätze: ca. 80.00-120.00 CHF, bei Kindern ca. 60.00-100.00 CHF. Diese Ansätze gelten als Richtlinie. Die genaue Gage und Spesen werden mit dem Kunden vereinbart und dem Model schriftlich in Form einer Einsatzbestätigung vorgelegt. Bei den Gagen der Models erfolgen keinerlei Abzüge von Euro-Models (gilt für alle Bereiche). Das Agenturhonorar beträgt mind. 100.00-250.00 CHF pro Model und Einsatz. Das Agenturhonorar wird direkt dem Kunden verrechnet.
Das Model kann immer frei entscheiden einen Einsatz anzunehmen oder nicht.

Versicherungen:
Deckung für Unfall und Krankheit ist ausschliesslich durch das Model zu regeln (bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter). Euro-Models Modelagentur haftet in keinem Fall. Bei Einsätzen besteht zwischen der Euro-Models Modelagentur und dem Model kein Arbeitsverhältnis in irgendeiner Form und die Einsätze erfolgen auf eigene Verantwortung. Schadenersatzansprüche an Euro-Models Modelagentur irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.

Datenschutz:
Das gesamte Bildmaterial wird nur für Vermittlungszwecke und Werbung in eigener Sache verwendet. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben ohne Einwilligung des Models (bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters.)

Ehrenkodex:
Euro-Models Modelagentur hält sich seit der Gründung 1982 an den Selbstauferlegten Ehrenkodex: Es werden nur seriöse Einsätze vermittelt. Keine Sex-, Porno-, Halbakt-, Akt- oder Erotik-Aufträge werden angenommen.

Vermittlungen:
Es können nur Models vermittelt werden mit einem ausgeglichenen Saldo (Fotonachbestellungen, Mahnkosten, Inkassokosten und Zinsen inbegriffen.)

Änderungen:
Änderungen wie z.B. Adresse, Telefon, Arbeitgeber, längere Auslandaufenthalte usw. sind uns mitzuteilen. Euro-Models Modelagentur unternimmt keine Nachforschungen bei Nichtübereinstimmung der Daten. An uns infolge "nicht zustellbar" retournierte Postsendungen werden nach einer Frist von 8 Monaten vernichtet.

Einverständnis:
Das Model erklärt sich einverstanden, bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter, dass alle Bilder für Vermittlungszwecke und Werbung in eigener Sache eingesetzt werden dürfen. Bei Austritt, spätestens nach Ablauf von 18 Monaten werden alle Digital-/Internetbilder gelöscht.

Änderungen Vorbehalten
Gültig ab 01. Januar 2006
Gerichtstand Zürich 4